Ist eine abweichende Retourenanschrift zulässig?

Gerade wenn unsere Kunden sperrige Gegenstände im Online-Shop verkaufen, stellt sich oft die Frage, was denn mit Rücksendungen im Falle eines Widerrufs passiert. Oft werden dann Artikel (wie z.B. Möbel) direkt von einer Spedition versandt. Im Falle eines Widerrufs möchte man die Ware dann nicht ans eigene Büro geschickt bekommen, sondern im Idealfall wieder ins Lager der Spedition oder auch ans eigene Lager, welches unter einer anderen Anschrift erreichbar ist.

Ist es rechtlich überhaupt zulässig die Anschrift für Retouren zu ändern?

Die Rechtslage sieht vor, dass Rücksendungen an Ihre eigene Anschrift (also in der Regel die Anschrift, die im Impressum angegebenen ist) gesendet werden.

Bitte um Rücksendung an andere Anschrift

Online-Händler können die Kunden darum bitten, die Waren an das Lager oder an die Spedition zu senden. Dazu könnten Sie z.B. einen vorausgefüllten Retourenschein zu der Lieferung legen. Die Kunden sind jedoch nicht verpflichtet, diesen überhaupt zu nutzen.

Keine Änderung der Widerrufsbelehrungen und des Muster-Widerrufsformulars

Wie eine korrekte Widerrufsbelehrung aussieht, das ergibt sich aus der Vorlage des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) mit der Überschrift
„Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“.
Dort ist der Fall der abweichenden Lieferanschrift nicht vorgesehen. Die einzige Passage, die für eine Anschrift vorgesehen ist, ist diese

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( 2 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Gestaltungshinweis zur Ziffer 2 lautet wie folgt:

Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.

Da also das gesetzliche Muster vorsieht, dass man den eigenen Namen und die eigene Anschrift angibt, kann die Widerrufsbelehrung schon nicht der richtige Ort sein, um eine abweichende Anschrift für Retouren anzugeben. Im Übrigen regelt diese Vorschrift auch nur, wen man über die Ausübung seines Widerrufsrechts informieren muss und nicht wohin die Ware gesendet wird.

Fazit:

Wer Abmahnungen auf jeden Fall vermeiden will, sollte dem Kunden keine abweichende Anschrift für Retouren nennen. Wer viele große und sperrige Teile versendet, kann seine Kunden mit einer klaren Formulierung um die Rücksendung an die alternative Anschrift bitten. In der Praxis legt man wohl am besten einen Retourenschein mit der abweichenden Empfängeranschrift bei. Benutzen muss der Kunde aber weder dieses Retourenschein, noch muss er sich an die abweichende Lieferanschrift halten.

 

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