Datenschutzrechtlich korrekte Einbindung von Karten

In letzter Zeit erreichten uns vermehrt Anfragen über die datenschutzrechtlich korrekte Einbindung von Karten in Webseiten von Gewerbetreibenden. Oft wollen Gewerbetreibende den Besuchern ihrer Webseite ihren Standort mitteilen oder zum Beispiel eine nahegelegene Parkmöglichkeit zum einfachen Erreichen der Geschäftsräume aufzeigen. Doch selbst beim einfachen Einbinden von Karten besteht die Gefahr eines Datenschutzvergehens, denn viele Anbieter, die einen Quellcode zur Einbindung solcher Maps zur Verfügung stellen, sind in der EU nicht datenschutzkonform einsetzbar.

Warum gibt es datenschutzwidrige Karten?

Grundsätzlich gelten alle Anbieter, die Ihren Hauptsitz in der europäischen Union unterhalten als datenschutzkonforme Anbieter, von denen problemlos Karten zur Standortmitteilung in die Webseite eingebunden werden können.

Alle Länder außerhalb der EU -darunter auch die Schweiz- werden datenschutzrechtlich als Drittland behandelt, da dort die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass Produkte aus diesen Ländern zunächst nicht datenschutzkonform eingesetzt werden können.

Jedoch gibt es zwei Ausnahmen:

Die EU kann für Länder, in denen ein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist, einen  Angemessenheitsbeschluss ausstellen. Dieser Beschluss zertifiziert, dass technische Produkte jeder Art datenschutzkonform in Webseiten eingebunden werden können.

Darüber hinaus besteht für Unternehmen die Ihren Firmenhauptsitz in der USA oder der Schweiz betreiben, für die kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, die Möglichkeit sich durch das Privacy-Shield-Programm selbst zu zertifizieren. Die Unternehmen verpflichten sich durch einen Vertrag selbst zur Einhaltung der Datenschutzstandards im Rahmen des Privacy-Shield-Programms und können somit derzeit datenschutzkonform eingesetzt werden.

Welche Anbieter von datenschutzkonformen Karten gibt es derzeit?

Damit Sie nicht in Konflikt mit den Datenschutzbehörden geraten, empfehlen wir Ihnen Maps in Ihre Webseite einzubinden, die entweder von Unternehmen angeboten werden, die Ihren Hauptsitz in der europäischen Union betreiben, über einen Angemessenheitsbeschluss verfügen oder sich durch das Privacy-Shield-Programm selbst zertifiziert haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Anbieter, deren Karten nicht datenschutzkonform eingesetzt werden können oft unbemerkt Scripte und Tracker nachladen, die dann Daten abgreifen.

Karten die problemlos datenschutzkonform eingebunden werden können sind unter anderem OpenStreetMap (Hauptsitz in der EU), Google Maps (Privacy-Shield-Programm) und Bing Maps  (Privacy-Shield-Programm).

Karten nur auf Websites verwenden mit professionell erstellter Datenschutzerklärung

Bevor Sie die Karten auf der Webseite einbinden müssen Sie jedoch zunächst eine Datenschutzerklärung auf der Webseite aufnehmen, die auch über die Datenübertragung zu den Kartenportalen aufklärt. Durch Abruf der Karte durch die Seitennutzer beim Öffnen der Website werden umfangreiche Daten zu den Anbietern der Kartenportale übertragen. Der Seitenbetreiber ist verpflichtet, auf diese Datentransfers inklusive der Rechtsgrundlage und der weiteren datenschutzrechtlichen Pflichtangaben umfangreich in einer Datenschutzerklärung aufzuklären. Insbesondere sollte über Google Maps umfangreich aufgeklärt werden, da Google derzeit im Fokus der Aufsichtsbehörden steht.

Karten auf Webseite einbinden

OpenStreetMap

Um eine OpenStreetMap Karte auf Ihrer Webseite hinzuzufügen rufen Sie bitte die offizielle OpenStreetMap Webseite auf.

https://www.openstreetmap.de/

Nachdem Sie die Seite geöffnet haben, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

Google Maps

Um eine Karte von Google Maps auf Ihrer Webseite einzubinden müssen Sie zunächst Google Maps aufrufen.

https://www.google.com/maps

Nachdem Sie die Seite geöffnet haben, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

Bing Maps

Eine Bing Karte auf Ihrer Webseite hinzuzufügen geht recht schnell. Bitte gehen Sie auf die Bing-Maps-Webseite.

https://www.bing.com/maps

Nachdem Sie die Seite geöffnet haben, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

 

Fazit

Eine Karte einzubinden ist sicherlich in größeren Städten eine gute Möglichkeit die Zu- und Abfahrtswege sowie die nähere Umgebung des Unternehmens darzustellen jedoch sollte strikt auf die Einbindung datenschutzkonformer Karten geachtet werden um teuren Abmahnungen und Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

Falls Sie eine Webseite betreiben und diese nachhaltig, effektiv gegen teure Abmahnungen und Bußgeldern absichern möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Wir erstellen Ihnen die auf Ihren Internetauftritt angepassten Rechtstexte (Impressum, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung). Anschließend erfolgt eine anwaltliche Prüfung Ihrer Webseite inklusive Haftungsübernahme.

Tags :
Datenschutz, Sonstiges, Technikecke

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