Wann gilt das 14-tägige Widerrufsrecht bei Onlinekäufen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der europäischen Niederlassung von Nintendo. Das OLG Frankfurt am Main entschied diesen Rechtsstreit Ende des Jahres 2021. Wir klären auf.
Die Richter haben in dem Urteil die Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bestärkt: Die übliche Frist von zwei Wochen gilt auch dahingehend, wenn der Kunde unmittelbar nach dem Kauf die Möglichkeit eines Preload hat.
Hintergrund
Hintergrund des Rechtsstreits war, dass in dem Online-Shop von Nintendo ein noch nicht veröffentlichtes Spiel schon auf den Nintendo-Switch heruntergeladen werden konnte. Diejenigen, die das Spiel bereits preloaden konnten, konnten zwar das Symbol des Spiels im Menü sehen, jedoch konnten sie damit noch nicht spielen. Die Möglichkeit einer fristgerechten Rückgabe war dahingehend jedoch nicht gegeben, was nach Ansicht des OLG nicht rechtmäßig war. Das OLG führt zur Begründung an, „dass der Download noch kein nutzbares Spiel enthalte“. Infolge des Urteils verzichtete der Konzern Nintendo auf weitere Rechtsmittel und führte die erforderlichen Änderungen bereits in seinem Online-Shop durch.
Ursprünglich war das Verfahren bereits im Jahre 2018 von der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet eingeleitet worden. Daraufhin hat das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den vzbv mit der weiteren Rechtsdurchsetzung vertraut gemacht. Dies bot sich an, da der Sitz der europäischen Zentrale von Nintendo in der Nähe von Frankfurt am Main befindet.
Zwar gelte das Urteil grundsätzlich nur für Norwegen. “Aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten“ gilt die norwegische Rechtslage jedoch auch innerhalb Deutschlands. Das merkt der vzbv in seiner offiziellen Pressemitteilung an.
Es gibt jedoch bislang noch kein öffentliches Statement von Nintendo hinsichtlich des ergangenen Urteils.
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