LinkedIn im Datenschutz-Dilemma: Gerichtsurteil setzt klare Grenzen

LinkedIn, das soziale Netzwerk für berufliche Kontakte, hat vor dem Landgericht Berlin eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Gericht gab der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen LinkedIn in wesentlichen Punkten statt (Urteil vom 24.08.2023, Aktenzeichen: 16 O 420/19 – nicht rechtskräftig). Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten von Unternehmen wie LinkedIn, die mit Daten von EU-Bürger:innen arbeiten.

Worum ging es?

Eine der Kernfragen betraf die Reaktion von LinkedIn auf die im Browser eingestellten Do-Not-Track-Signale (DNT-Signale). Das Netzwerk hatte offen kommuniziert, dass es nicht auf diese Signale reagieren würde. Doch das Gericht stufte dieses Vorgehen als problematisch ein. Die DNT-Signale dienen dem Widerspruch gegen die Nachverfolgung des Surfverhaltens („Tracking“) und laut Gericht müssen Webseitenbetreiber dieses Signal respektieren. Die klare Information allein macht das Ignorieren der Signale nicht automatisch legal, da die Auswertung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Nutzer:innen unzulässig ist.

Das Gericht fällt außerdem Entscheidungen hinsichtlich der Voreinstellungen zur Sichtbarkeit von Mitgliederprofilen auf Partnerseiten und unlauterer E-Mail-Werbung. Beides wurde als unzulässig erklärt, was einen weiteren Rückschlag für LinkedIn bedeutet.

Ein besonderes Augenmerk des Urteils liegt auf dem Schutz persönlicher Daten. LinkedIn darf nun nicht mehr ungefragt persönliche Daten preisgeben.

Bildquelle: Bild 3319543 von geralt auf pixabay

 

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Tags :
Datenschutz, Social-Media, Urteile & Gesetze

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