Wann dürfen fremde Logos auf der eigenen Website eingebunden werden?

 

Die Verwendung fremder Logos auf Ihrer Webseite birgt rechtliche Risiken und kann zu teuren Abmahnungen führen. Sie sollten immer beim Rechteinhaber nachfragen und die Vorgaben bekannter Unternehmen beachten.

Worum geht es?

Webseitenbetreiber stehen vor der Frage, ob sie Logos von Diensten wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube & Co. verwenden dürfen. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen, worauf Sie rechtlich achten müssen und wann eine Genehmigung erforderlich ist.

Logonutzung

Wann ist ein Logo geschützt? Logos, ob als Bildmarke, Wortmarke oder Wort-Bild-Marke, können geschützt sein. Selbst ohne Eintragung im Markenregister genießen einzelne Bildelemente teilweise Schutz. Beachten Sie die Vorgaben des Rechteinhabers, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Logos, insbesondere von Social-Media Netzwerken, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfungshöhe muss erreicht sein, um Schutz zu erhalten.

Die Bearbeitung des Logos bedarf der Zustimmung des Urhebers. Ein neues Werk kann ein eigenes Urheberrecht erlangen. Urheber haben Persönlichkeits- und Verwertungsrechte. Die Veröffentlichung eines geschützten Logos ohne Erlaubnis ist rechtswidrig.

Neben dem Urheberrecht muss das Markenrecht beachtet werden. Logos können als Bildmarke oder Wort-Bildmarke geschützt sein.

Nutzungserlaubnis von Facebook, X & YouTube

Rechteinhaber wie Facebook, Google, YouTube oder X können Nutzungsrechte wahren. Beachten Sie die Bedingungen, die räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein können. Allerdings wird die Nutzung zumeist mit besonderen Auflagen im Hinblick auf Größe, Platzierung, Verwendungsart und Werbetexten versehen. Diese “Anleitungen” zur Implementierung sollten auf jeden Fall zwingend beachtet werden.

Fazit 

Bekannte soziale Netzwerke schützen ihre Logos urheber- oder markenrechtlich. Achten Sie auf die Nutzungsbedingungen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Diese sind auf den Webseiten der Netzwerke zu finden.

 

Bildquelle: Bild 6266709 von DEVASHISHDEVAL auf pixabay

Tags :
Marketing & Werbung, Sonstiges

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