In Niedersachsen können Bürgerinnen und Bürger ab sofort Klagen bei Gerichten digital einreichen. Dies ist eine wichtige Neuerung, denn bisher war dies nur Rechtsanwälten (mittels BEA) und anderen professionellen Anwendern (z.B. Behörden mittels EGVP) möglich. Die digitale Klageeinreichung bietet eine Reihe von Vorteilen, die den Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.
Vorteile der digitalen Klageeinreichung
Die digitale Klageeinreichung ist einfacher und schneller als die Einreichung auf Papier. Bürgerinnen und Bürger können die Klageschrift bequem von zu Hause aus erstellen und einreichen. Sie müssen sich nicht mehr an die Öffnungszeiten der Postämter halten und die Klageschrift nicht mehr per Post verschicken. Die digitale Klageeinreichung ist auch kostengünstiger als die Einreichung auf Papier. Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger für die digitale Einreichung einer Klage eine Gebühr von 25 Euro zahlen. Diese Gebühr entfällt nun.Weitere Anwendungsbereiche
Die digitale Klageeinreichung ist nicht nur für traditionelle Gerichtsstreitigkeiten geeignet. Sie kann auch in anderen Situationen genutzt werden, in denen Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz in Kontakt treten müssen. Beispiele sind Erbscheinverfahren, Betreuungssachen oder die Einreichung von Gutachten.Pilotversion
Die derzeit verfügbare Version des digitalen Justizpostfachs ist eine Pilotversion. Der Funktionsumfang soll in den nächsten Monaten und Jahren kontinuierlich erweitert werden. So sollen beispielsweise weitere Formulare und Dokumente zur Verfügung gestellt werden.Was benötige ich dafür?
Für die Nutzung des Justizpostfachs ist die so genannte BundID notwendig. Die Bund-ID ist ein zentrales Benutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland. Mit einem BundID-Konto können Bürgerinnen und Bürger sich online bei Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der mittelbaren Verwaltungen identifizieren und authentisieren. Um ein BundID-Konto zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen einen gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass mit eID-Funktion besitzen.