Fehlender Kündigungsbutton: Plattform haftet für Fehler

Erfolg für Verbraucher: LG Hildesheim entscheidet über Kündigungsbutton bei Reseller-Websites Das LG Hildesheim urteilte, dass Unternehmen, die Online-Abonnements über fremdbetriebene Websites vertreiben, sicherstellen müssen, dass das Abonnement auch dort mit einem Klick kündbar ist (Urteil vom 09.01.2024, Az. 3 O 109/23).

Worum ging es?

Das Urteil basierte auf einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Im vorliegenden Fall ging es um das Online-Abo einer Gitarrenschule. Zwar konnte das Abo im Internet abgeschlossen werden, jedoch fehlte auf der Seite der inzwischen bei Verbraucherverträgen gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton. Die Kunden wurden zur Bestellung auf eine Website von Digistore24 weitergeleitet, einem Reseller und Vertragspartner. Auch auf dieser Seite war kein Kündigungsbutton gegeben.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das LG Hildesheim hat entschieden, dass Digistore24 sicherstellen muss, dass im Rahmen der Buchung des Online-Abo und der damit verbundenen technischen Infrastruktur auf der Seite des Anbieters ein Kündigungsbutton vorgehalten werden muss. Da der Abschluss des Abonnements de facto nur über diese Seite möglich war, sei ein Teil des Geschäftsbetriebs dorthin (also zum Anbieter Digistore24) ausgelagert worden. Digistore24 hätte dies auch praktisch und rechtlich durchsetzen können und müssen. Bei Weigerung des Anbieters zum rechtskonformen Handeln hätte sogar der Betrieb eingestellt werden können bzw. angedroht werden müssen.   Bildquelle: Bild 2722107 von nattanan23 auf pixabay.de
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E-Commerce, Rechtsgebiete, Urteile & Gesetze

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