News

Amazons Beschwerde wegen gekauften Rezensionen hat Erfolg

Amazons Beschwerde wegen gekauften Rezensionen hat Erfolg Amazons Beschwerde wegen gekauften Rezensionen hat Erfolg
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 11.03.2019

Der im Februar bekannt gewordene Rechtsstreit zwischen dem Marktplatz  Amazon und einem Unternehmen, bei dem Händler Rezensionen (Kundenbewertungen) kaufen können, wurde zunächst vom Landgericht Frankfurt abgewiesen. Grundsätzlich gelten gekaufte Rezensionen, welche laut Amazon-Richtlinien ohnehin verboten sind, als  Schleichwerbung und unterliegen somit einer Kennzeichnungspflicht.

Klageabweisung durch das LG Frankfurt

Die Klage gegen den Anbieter der Rezensionen wurde zunächst abgewiesen, da Amazons Verhalten nach Ansicht der Richter rechtsmissbräuchlich ist. Begründet wurde diese Entscheidung durch die Aussage der Beklagten, wonach Amazon Bewertungen, die korrekt gekennzeichnet sind entfernt (wir berichteten). Darüber hinaus veröffentlicht Amazon durch sein eigenes Programm (Amazon Vine) Rezensionen für die die Tester zwar kein Geld erhalten, die getesteten Produkte jedoch kostenlos zugänglich gemacht bekommen. Diese Tatsache stellt somit eine Sachleistung dar in dessen Folge dann eine Bewertung verfasst wird, die den objektiven Charakter einer Rezension verschleiert.

Beschwerde vor dem OLG erfolgreich

Amazon hat gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingereicht und vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht bekommen. Dem Anbieter der Rezensionen ist es nun verboten worden gekaufte Kundebewertungen ohne die entsprechende Kennzeichnung zu veröffentlichen. Begründet wurde diese Entscheidung durch die Annahme, dass solche Bewertungen ohne Kennzeichnung für Verbraucher irreführend seien. Warum das OLG jedoch zu einer juristisch anderen Bewertung kommt ist nicht bekannt.

Falls sie einen Amazonshop betreiben und für diesen die passenden Rechtstexte benötigen, stehen wir ihnen gerne mit unserem Paket für einen rechtssicheren Amazonshop zur Seite.