Durchschnittswert reicht aus
Sternebewertungen spielen für viele potenzielle Kunden eine zentrale Rolle bei ihrer Kaufentscheidung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, wie detailliert Unternehmen diese Bewertungen in ihrer Werbung aufschlüsseln müssen. Die Frage war, ob es ausreicht, den Durchschnittswert der Bewertungen anzugeben oder ob eine detaillierte Aufschlüsselung erforderlich ist.
Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen