Unser Website-Check Partner, die IT-Recht Kanzlei DURY Rechtsanwälte berichtet in ihrem Blog, dass ihr eine datenschutzrechtliche Abmahnung vorliegt, die durch einen Website-Besucher ausgesprochen wurde. In der Abmahnung wird ein angeblicher Datenschutzverstoß beim Einsatz von Google-Analytics thematisiert. Die Besonderheit bei der Abmahnung ist, dass sie nicht von einem Mitbewerber oder einem Abmahnverein stammt, sondern von einem einfachen Webseiten-Besucher. Abgemahnt wurde eine Werbeagentur, die zum Zeitpunkt der Abmahnung noch kein Website-Check Partner war. Als Seitenbetreiber können Sie sich mit unserem Website-Check für Internetseiten oder unserem Website-Check für Online-Shops vor solchen Abmahnungen schützen. Noch keiner unserer Kunden oder Website-Check Partner hat übrigens jemals eine datenschutzrechtliche Abmahnung erhalten. In dem Blogbeitrag der IT-Recht Kanzlei DURY Rechtsanwälte können Sie die Abmahnung übrigens im Volltext abrufen und nachlesen, wie Sie sich bei Erhalt einer datenschutzrechtlichen Abmahnung verhalten sollen.
(Bildquelle: DURY Rechtsanwälte – www.dury.de)