Die Frage, ob ein Arbeitnehmer während einer längeren Krankheitsphase und dem Bezug von Krankengeld weiterhin die Leasingrate seines Dienstfahrrads zahlen muss, beschäftigte das Arbeitsgericht Aachen. In einem interessanten Fall stand ein Arbeitnehmer vor der Herausforderung, die Leasingraten seines Fahrrads während seiner Krankheitszeit zu begleichen. Die Streitfrage: Konnte er sich auf die Intransparenz des Vertrags berufen, um von den Zahlungen befreit zu werden?
Nachdem der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit längere Zeit ausgefallen war und Krankengeld bezog, stellte er nach seiner Rückkehr zur Arbeit fest, dass die Leasingraten für sein Dienstfahrrad während seiner Krankheitszeit unbezahlt geblieben waren. Der Arbeitgeber hatte diese Raten von der nächsten Entgeltzahlung abgezogen. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass die Vertragsklauseln intransparent seien und er unangemessen benachteiligt werde.
Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen