Ebay: Abmahnung wegen fehlendem Link zur OS-Plattform in AGB

Uns erreichen derzeit wieder vermehrt Abmahnungen wegen fehlendem Link zur OS-Plattform in AGB. Im vorliegen Fall geht es um Ebay.

Bitte prüfen Sie, sofern noch nicht geschehen, ob der Link in den AGB und im Impressum anklickbar ist. Falls das nicht der Fall ist, kann dies zu Abmahnungen führen. Dies gilt nicht nur für Ebay, sondern auch für Amazon oder einen normalen Online-Shop.

Abmahnung:

Rechtsanwalt Gereon Sandhage - Berlin, 11.09.2018

XXXXX UG (haftungsbeschränkt) ./. XXXXX

Sehr geehrte XX XXXXX,

ich darf Sie davon unterrichten, dass ich die rechtlichen Interessen der XXXXX UG (haftungsbeschränkt), XXX 12, 12345 XXX, übernommen habe.

Vollmacht auf mich wird anwaltlich versichert.

Meine Mandantin betreibt auf der Handelsplattform Hood.de den Shop „XXXXX“. Zu ihrem Sortiment gehören Kfz-Ersatz und Reparaturteile. So bietet sie z.B. Bremsenteile wie Bremsscheiben, Belagsätze, Bremssattel und Zündkerzen an.

Sie sind auf der Handelsplattform Ebay zu Ihrem Verkäufernamen „XXXXX“ u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst. Zu meiner Mandantin stehen Sie insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Meine Mandantin hat festgestellt, dass Sie bei Ihren eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen. Beispielhaft beziehe ich mich auf den Artikel „XXXXX“ zur Art.-Nr.: 1234567890.

Seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit besteht auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform Ebay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sind Sie nicht hinreichend nachgekommen. So halten Sie den Hyperlink zur EU- Online-Streitbeilegung nicht vor. Sie weisen zwar sowohl bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers als auch in Ihren AGB auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reicht jedoch nicht aus. Die Internetadresse muss verlinkt werden. D.h. der Verbraucher muss auf den Link klicken können. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

Meine Mandantin hat daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen Sie.

Meine Mandantin hat mich ermächtigt, Ihnen vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben, Namens meiner Mandantin fordere ich Sie insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei Ihren Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne haben Sie die beigefugte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens

19. September 2018 (hier eingehend)

an mich zurückzusenden.

Ferner sind Sie verpflichtet, die Kosten meiner Mandantin für meine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis

24. September 2018

auf eines meiner Konten einzuzahlen. Die Kostenerstattungsverpflichtung ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 12 Abs. 1 UWG.

Der von Ihnen zu erstattende Betrag berechnet sich wie folgt:

Gegenstandswert: 3.000,00 EUR

1,3 Geschäftsgeb. §§ 2, 13 Nr. 2300 VV RVG 261,30 EUR

Post-/Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR

SUMME 281,30 EUR

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde ich meiner Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie die IT-Recht Kanzlei DURY gerne unverbindlich unter www.dury.de oder kanzlei@dury.de kontaktieren.

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, E-Commerce

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