Wenn Sie die Gründung eines gemeinnützigen Vereins in Erwägung ziehen, sind einige formale Aspekte zu beachten. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Vorteile der Gründung eines gemeinnützigen Vereins
- Steuerliche Privilegien: Ein gemeinnütziger Verein ist von Körperschafts- und Gewerbesteuern befreit.
- Spenden: Als gemeinnütziger Verein können Sie Spendenbescheinigungen ausstellen. Spender können ihre Beiträge in der Steuererklärung geltend machen, was Spenden oft attraktiv macht.
- Mitgliedsbeiträge absetzbar: Unter bestimmten Bedingungen können Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden, insbesondere bei karitativen oder sozialen Vereinen.
Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnütziger Verein
- Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen, die in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung aufgeführt sind, wie z.B. Förderung von Wissenschaft, Kunst, Sport, etc.
- Die Vereinsziele müssen auf die Allgemeinheit ausgerichtet sein und auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern (§ 52 Abs. 1 AO).
Ablauf der Vereinsgründung
- Vereinsgründung: Gründen Sie einen eingetragenen Verein (e.V.), um die Haftungsbeschränkung zu gewährleisten.
- Antrag auf Gemeinnützigkeit: Stellen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dazu müssen Sie Ihre Vereinssatzung vorlegen, die ausschließlich gemeinnützige Ziele enthalten darf.
- Erforderliche Unterlagen: Reichen Sie das Protokoll der Mitgliederversammlung, Bestätigungen über Vermögensbindung und ggf. Eintragungsnachrichten beim Amtsgericht ein.
- Entscheidung des Finanzamtes: Das Finanzamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen.