Haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf Kopie Ihrer Daten?
Ein oft genutztes Instrument bereitet immer noch vielen Unternehmen Kopfzerbrechen: der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch. Lange Zeit war nicht ganz klar, was alles von diesem umfasst ist und wie konkret der Anspruchsberechtigte seine Anfrage formulieren muss.
Einen guten Anhaltspunkt bzgl. des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO liefert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. April 2021 (Az.: 2 AZR 342/20).
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