Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 2. August 2026 in Kraft, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Kapitel I und II gelten bereits ab dem 2. Februar 2025.
Ab dem 2. August 2025 treten Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII, Kapitel XII sowie Artikel 78 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 101. Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten werden ab dem 2. August 2027 wirksam. Ab dem 2. Februar 2025 gelten zunächst Verbote für bestimmte KI-Praktiken, wie biometrische Echtzeit-Fernüberwachung und Social Scoring. Die Mitgliedsstaaten müssen bis zum 2. August 2025 Durchführungsvorschriften erlassen, um die zuständigen Behörden für die Durchsetzung der KI-Verordnung zu benennen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden übernehmen die Marktaufsicht für die Bereiche Strafverfolgung, Justizverwaltung, Migrationskontrolle sowie KI-Systeme, die Wahlen beeinflussen. Sie sind verantwortlich für die Behörden, die solche Systeme einsetzen und für Anbieter der KI-Systeme entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Datenschutzaufsichtsbehörden befassen sich seit einiger Zeit intensiv mit dem Thema KI. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern forderte kürzlich die Einrichtung eines KI-Ethikrates, um zukünftigen Herausforderungen beim Einsatz von KI zu begegnen.Bildquelle: Bild 7111799 von Tung Nguyen auf Pixabay