Am 5. Dezember 2023 verkündete der Europäische Gerichtshof wegweisende Entscheidungen in den Fällen C-683/21 ("Nacionalinis visuomenės sveikatos centras") und C-807/21 ("Deutsche Wohnen") nach Vorabentscheidungsersuchen aus Litauen und Deutschland. Die Urteile haben erhebliche Auswirkungen auf die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weichen von bisherigen Praktiken ab.
Die Kernpunkte der EuGH-Entscheidungen im Überblick:
Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen