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Was prüfen wir im Website-Check

Im Website-Check für Internetseiten werden folgende Punkte geprüft und anwaltlich bewertet:

Anbieterkennzeichnung (Impressum)

  • Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums

  • Name des Anbieters, Rechtsform, Vertretungsberechtigte(r)

  • Ladungsfähige Anschrift / elektronische Kontaktaufnahme / Telefonnummer

  • Zuständige Aufsichtsbehörde

  • Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

  • Registergericht und Registernummer

  • Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständische Regelungen

  • Name und Anschrift eines inhaltlich Verantwortlichen (natürliche Person)

  • Berufshaftpflichtversicherung

  • Angaben zum Stamm- oder Grundkapital

  • Liquidation

  • Keine rechtlich-problematischen Hinweise (Disclaimer) auf der Website bzgl. Abmahnungen, Haftung für Links, etc.

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Rechtslage ab 25.05.2018

  • Datenschutzerklärung vorhanden? – Art. 13 DSGVO

  • Verlinkung der Datenschutzerklärung

  • Nennung des Verantwortlichen – Art. 13 Absatz 1 lit. a DSGVO

  • Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere Funktionen der Website – Erwägungsgrund 39 DSGVO

  • Grundsatz der Datenminimierung – Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO

  • Newsletter (6 Prüfpunkte – kompletter Prozess inkl. Bestellung und Double-Opt-In)

  • Profiling / Bonitätsprüfung mit automatisierter Entscheidungsfindung – Art. 22 DSGVO

  • Unterrichtung über die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU – Art 13 Abs. 1 lit f DSGVO

  • Serverstandort in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau?

  • Unterrichtung über den Datenaustausch mit anderen Websites – Art. 13 Abs. 1 lit c DSGVO

  • Notwendige Einwilligung beim Einsatz von Webtracking Technologien

  • Keine Scripte/Plugins/Webtracker die nicht gemäß Kapitel 5 DSGVO datenschutzkonform sind

  • Unterrichtung über die Nutzung von Cookies – Art. 13 Abs. 1 lit f DSGVO

  • E-Mail Archivierung

  • Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Art. 37 Abs. 7 DSGV

  • Information über das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DSGVO

  • Unterrichtung über das Auskunftsrecht / Berichtigungsrecht / Löschung / Einschränkung von Daten

  • Unterrichtung über das Recht auf Widerspruch zur Datenverarbeitung – Art. 21 DSGVO

  • Unterrichtung über das Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO (Datenportabilität)

  • Datenschutzerklärung(en) frei von Widersprüchen

  • Korrekte Datenschutzrechtliche Einwilligung bei besonderen Kategorien – Art. 9 Abs. 2 DSGVO, Art. 7 DSGVO

  • Nutzung von Webtracking-Software – Google Analytics

  • Nutzung und Anonymisierung von Webtracking-Software, insbesondere Google Tag Manager

  • Nutzung von Webtracking-Software – Matomo (ehemals Piwik)

  • Relevante Verlinkungen in der Datenschutzerklärung anklickbar und sonstige allgemeine Gestaltung

  • Website mit Transport Layer Security (TLS 1.2, früher SSL) verschlüsselt?

  • Korrekte Aufnahme unseres Urheberhinweises?

Der Website-Check für Online-Shops inkl. Tiefenprüfung beinhaltet alle oben genannten Punkte der Internetseite, sowie eine anwaltliche Prüfung folgender Punkte:

  •     Vorvertragliche Informationspflichten Art. 246a EGBGB (z.B. Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Zahlungsbedingungen, Liefertermin, etc. )

  • Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

  • Hinweis gemäß § 36 VSBG

  • Hinweis gemäß § 37 VSBG

  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

  • Garantieerklärungen (§ 477 BGB)

  • Angaben zu bestehenden einschlägigen Verhaltenskodizes

  • Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

  • Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 Nr. 2, Artikel 246c EGBGB)

  • Belehrung über Bestehen / Nichtbestehen / vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

  • Kosten der Rücksendung

  • Bereitstellung des Muster-Widerrufs-Formulars

  • Widerrufsbelehrung frei von Widersprüchen

  • Anderweitige Hinweise zum Widerrufsrecht (FAQ etc.)

  • Ordnungsgemäße Angabe des Brutto- bzw. Nettopreises / Ordnungsgemäße Auszeichnung der Mehrwertsteuer

  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer + Versandkosten)

  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer) bei Lieferung in ein Drittland

  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer ) beim Verkauf Digitaler Güter in ein Drittland

  • Ausnahmen: Keine Auszeichnung der Mehrwertsteuer

  • Ausreichende Verlinkung einer Versandkostentabelle

  • Ausreichende Angaben zum Lieferzeitraum

  • Angabe eines Grundpreises

  • Die Angabe des Preises muss den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen

  • Aufklärungspflichten bei digitalen Inhalten (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 und Nr. 15 EGBGB)

  • Existenz einer Versandkostentabelle

  • Klare Berechnung der Versandkosten

  • Eindeutige Nennung der Versandkosten bei Versand ins EU-Ausland

  • Versand ins Nicht-EU-Ausland

  • Bestellprozess / Checkout

  • Hinweis auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden § 312 j Abs. 1 BGB

  • Entgelt für Zahlungsmethoden (§ 312 a Abs. 4)

  • Keine voreingestellten Nebenleistungen (§ 312 a Abs. 3)

  • AGB erreichbar, druckbar und speicherbar / § 312 i Abs. 1 Nr. 4 BGB

  • Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Ausreichende Information über das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 Abs. 2 und 3 EGBGB) – Einbindung in den Bestellprozess

  • Abweichende Checkbox – Dienstleistungen und Digitale Inhalte

  • Gesonderter Hinweis bei Dienstleistungen und Versorgungsverträgen – Aufforderung zum Beginn der Leistungserbringung vor Ende der Widerrufsfrist (§ 357 Abs. 8 BGB)

  • Button-Lösung: Gestaltung der letzten Bestellseite

  • Nennung der wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen

  • Ist der Bestell-Button korrekt beschriftet?

  • Gute Lesbarkeit und allgemein hervorgehoben?

  • Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben?

  • Nachvertragliche Informationspflichten

  • Bestellbestätigung (Zugang der Bestellung / Buchung)

  • Bestätigung des Zugangs der Bestellung / Buchung („Bestellbestätigung“) (§ 312 i Abs. 1 Nr. 3 BGB)

  • Anbieterkennzeichnung in der E-Mail in der Bestellbestätigung

  • Bestätigung des Vertrages

  • Welche Art des Vertragsschlusses ist vorgesehen?

  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen AGB?

  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen Widerrufsbelehrung(en)?

  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages das vollständige Muster-Widerrufsformular?

  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die Angaben / Informationen nach Art. 246a EGBGB?

  • Sonstige Bestimmungen / Vorgaben

  • Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke

  • Kundenhotlines zu bestehenden Verträgen

  • Kundenhotlines allgemein – Ordnungsgemäße Preisangabe

  • Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung

  • Übereinstimmung der AGB mit Hinweisen, FAQ’s und anderen Angaben auf der Website

  • Zahlungsmethode Nachnahme

  • Verkauf von Lebensmitteln – Hinweis auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

  • Verkauf von sog. BIO-Produkten – Zertifizierung für Online-Händler

  • Verkauf von sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten – Einhaltung der bestehenden Informationspflichten

Je nach Kundenwunsch ist eine Prüfung weiterer Spezialgesetze (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, Batteriegesetz, Nahrungsergänzungsmittelverordnung, etc.) möglich. Dies wird dann im jeweiligen Zertifikat explizit erwähnt.